Nach dem Tod des Sinto Hans Bock in Buchenwald am 7. April 1944 musste geklärt werden, was mit dem Nachlass passieren sollte. Nachdem die Heimatgemeinde mitgeteilt hatte, dass seine Familie nach Auschwitz deportiert worden war, fragte die Lagerverwaltung dort nach, ob die Frau des Toten noch lebe und ob ihr die Habseligkeiten geschickt werden könnten. Mathilde Rebstock, die Frau von Hans Bock, war bereits im Februar 1944 dort gestorben. In einem weiteren Brief schlägt daher die „Dienststelle für Zigeunerfragen“ in Berlin vor, den Nachlass Bocks „zu Gunsten des Reiches einzuziehen“.