In den Arolsen Archives haben sich für einzelne verstorbene Häftlinge Leichenschauscheine der zuständigen Amtsärzte erhalten. Diese mussten bei einem „natürlichen Sterbefall“ – also nicht bei einem Selbstmord oder wenn der Häftling bei einem (vermeintlichen) Fluchtversuch erschossen wurde – bei der Inspektion der Konzentrationslager in Oranienburg und ab 1942 bei der Amtsgruppe D des Wirtschafts-Verwaltungshauptamts eingereicht werden. Diese waren die höchsten Verwaltungsinstanzen für die Konzentrationslager. Auch das zuständige Gesundheitsamt erhielt über das Standesamt ein Exemplar für seine Akten, solange die Todesmeldung über die zivilen Standesämter ablief.